GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN GEWERBLICHEN VERKAUF
(die AGB's")

1. AUFTRAG, BESTÄTIGUNG ODER VEREINBARUNG

Jeder Verkaufsauftrag ist ausdrücklich von der Zustimmung des Käufers zu allen im Verkaufsauftrag enthaltenen Bedingungen ohne Abweichung abhängig. Die Annahme eines Verkaufsauftrags durch den Käufer kann durch (i) die schriftliche oder mündliche Zustimmung des Käufers oder die schriftliche oder mündliche Zustimmung eines Vertreters des Käufers, (ii) die Annahme der Lieferung der Produkte durch den Käufer oder die Zahlung des Kaufpreises für die erste Rate nachgewiesen werden der Produkte (falls zutreffend) oder eine solche Annahme durch einen Vertreter des Käufers oder (iii) ein anderes Verhalten des Käufers oder eines Vertreters des Käufers, das mit der Annahme des Verkaufsauftrags vereinbar ist.

Die Bestellungen von Crevel können innerhalb der von Crevel im Kundenauftrag angegebenen Frist oder, wenn keine Frist angegeben ist, innerhalb von fünf (5) Tagen ab dem Datum des Kundenauftrags angenommen werden. Jeder Kundenauftrag kann jedoch von Crevel zurückgezogen oder widerrufen werden jederzeit vor Eingang der diesbezüglichen Annahmeerklärung des Käufers bei Crevel.

Wenn Crevel vom Käufer einen Auftrag zum Verkauf von Produkten durch Crevel und zum Kauf von Produkten durch den Käufer erhält und dieser Auftrag keine Antwort auf einen Kundenauftrag von Crevel ist, oder wenn Crevel einen Auftrag oder eine Annahme des Käufers erhält, die vom Kundenauftrag von Crevel abweicht, wie z Die Bestellung bzw. Annahme gilt lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Kundenauftrags.

Die Annahme eines Verkaufsauftrags durch den Käufer durch einen Besteller, Verbindungsbeamten, Agenten oder Vertriebsmitarbeiter für Crevel stellt nach ausdrücklicher Bestätigung durch Crevel selbst eine Vereinbarung zwischen Crevel und dem Käufer dar.

2. PRODUKTE, MENGEN UND PREISE

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind die Preise in allen Verkaufsaufträgen, Bestätigungen oder Vereinbarungen in Euro angegeben und beinhalten keine Steuern, Zölle, Transportkosten oder ähnliche Abgaben, die jetzt oder später in Kraft treten und auf die Produkte anwendbar sind. Crevel wird dem Verkaufspreis Steuern, Zölle, Transportkosten und ähnliche Abgaben hinzufügen, sofern Crevel gesetzlich zu deren Zahlung oder Erhebung verpflichtet ist und vom Käufer zusammen mit dem Preis bezahlt wird.

3. ZAHLUNG

  • Sofern zwischen Crevel und dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten alle von Crevel getätigten Verkäufe als „ab Werk“ bei Mrazirny StoXFrost, sro Prerusena 189, 16000, Prag – Tschechische Republik.
  • Crevel stellt dem Käufer vor der Lieferung den Preis der Produkte in Rechnung. Die Nettozahlung ist innerhalb von fünf (5) Tagen nach Rechnungsdatum fällig, sofern zwischen Crevel und dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Alle Zahlungen sind an die von Crevel angegebene Adresse zu leisten. Bei Teillieferungen kann jede Teilzahlung gesondert in Rechnung gestellt werden und ist bei Fälligkeit zu begleichen. Bei vorzeitiger Zahlung ist kein Skonto zulässig, es sei denn, Crevel hat dem schriftlich zugestimmt. Für alle verspäteten Zahlungen fallen vom Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung Zinsen in Höhe von achtzehn Prozent (18 %) pro Jahr oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz an, je nachdem, welcher niedriger ist.
  • Alle von Crevel vereinbarten Lieferungen und Leistungen unterliegen stets der Kreditgenehmigung von Crevel. Wenn nach Crevels Einschätzung die finanzielle Lage des Käufers zu irgendeinem Zeitpunkt die Ausführung der Arbeiten oder die Lieferung zu den oben genannten Zahlungsbedingungen nicht rechtfertigt, kann Crevel eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung oder andere Zahlungsbedingungen als Bedingung für die Lieferung verlangen und Crevel kann die Lieferung aussetzen oder verzögern oder jegliche Gutschrift, Lieferung oder sonstige Leistung von Crevel zu stornieren.
  • Der Käufer ist nicht berechtigt, die von ihm an Crevel geschuldeten Zahlungen aufzurechnen, einzubehalten oder zu kürzen. Die Zahlung von Gebühren und Entgelten ist eine Verpflichtung des Käufers, die unabhängig von den anderen von den Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung getroffenen Vereinbarungen ist.
  • Wenn Crevel Wechselkursverluste erleidet, weil der Käufer seine Zahlungen nicht bei Fälligkeit leistet, hat Crevel Anspruch auf eine gleichwertige Entschädigung vom Käufer für diese Verluste.
  • Im Falle eines Verzugs des Käufers bei der Zahlung fälliger Gebühren oder Entgelte oder eines anderen Verzugs des Käufers hat Crevel das Recht, die Ausführung von Arbeiten und die Lieferung von Produkten zu verweigern, bis die Zahlungen fällig sind, und Crevel kann die Leistung aussetzen , eine Gutschrift, Lieferung oder eine andere Leistung von Crevel verzögern oder stornieren. Dieses Recht gilt zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder nach Gesetz oder Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen, und ersetzt diese nicht.

4. LIEFERUNG UND MENGEN

  • Produkte werden ab Werk frei Frachtführer (EXW) Incoterms® bei Mrazirny StoXFrost, sro Prerusena 189, 16000, Prag – Tschechische Republik oder einer anderen von Crevel benannten Einrichtung verkauft, sofern zwischen Crevel und dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. 
  • Auf Wunsch des Käufers kann Crevel die Abholung und Lieferung der verkauften Produkte an die vom Käufer angegebene Adresse unterstützen und koordinieren. Alle von Crevel mitgeteilten oder anerkannten Liefertermine sind nur ungefähre Angaben und Crevel haftet nicht für eine Lieferung, die innerhalb einer angemessenen Zeit vor oder nach dem angegebenen Liefertermin erfolgt, und Crevel verletzt auch nicht seine Pflichten gegenüber dem Käufer. Crevel verpflichtet sich, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die von ihr mitgeteilten oder anerkannten Liefertermine einzuhalten, unter der Bedingung, dass der Käufer alle erforderlichen Bestell-, Lieferinformationen und Anforderungen (einschließlich Import-/Exportdokumentation) rechtzeitig vor dem vereinbarten Liefertermin bereitstellt.
  • Für den Fall, dass der Käufer die Lieferung bestreitet, muss der Käufer innerhalb von neunzig (15) Tagen nach dem Rechnungsdatum von Crevel einen Liefernachweis von Crevel anfordern, andernfalls gilt die Lieferung als abgeschlossen.
  • Das Eigentumsrecht an den Produkten geht mit der Ausstellung einer Rechnung durch Crevel auf den Käufer über und die Zahlung des vollständigen Kaufpreises dafür ist verpflichtend. Das Verlustrisiko der Produkte geht auf den Käufer über, sobald Crevel die Produkte dem Käufer bei Mrazirny StoXFrost, sro Prerusena 189, 16000, Prag – Tschechische Republik oder einer anderen von Crevel benannten Einrichtung zur Verfügung stellt.
  • Nimmt der Käufer die Lieferung nicht an, kann Crevel die Produkte auf Kosten und Kosten des Käufers in Kommission behalten.
  • Im Falle von Engpässen wird Crevel die verfügbaren Produkte nach eigenem Ermessen unter seinen Kunden aufteilen und kann infolgedessen weniger Produkte an den Käufer verkaufen und liefern, als in der Bestellung, Bestätigung oder Vereinbarung von Crevel angegeben ist.

5. PREISE

Die Preise können von Crevel jederzeit vor der Erteilung eines Kundenauftrags, einer Bestätigung oder einer Vereinbarung geändert werden.

6. VERSCHIEBUNG UND STORNIERUNG

Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Crevel darf kein bestätigter Auftrag verschoben oder storniert werden. Jeder Verkaufsauftrag, der seit mehr als zwanzig (24) Stunden vom Käufer bestätigt wurde, kann nach einer Vereinbarung zwischen dem Käufer und Crevel storniert werden. In einem solchen Fall hat Crevel das Recht, eine Verwaltungsgebühr von einhundert Euro (100 €) zu erheben.

7. HÖHERE GEWALT

Crevel haftet nicht für Ausfälle oder Verzögerungen bei der Leistung, wenn:

  • ein solcher Ausfall oder eine solche Verzögerung ist nicht auf sein Verschulden zurückzuführen; oder
  • Ein solcher Ausfall oder eine solche Verzögerung wird durch höhere Gewalt im Sinne der nachstehenden Definition oder durch Gesetz verursacht.

 

Im Falle eines solchen nicht zurechenbaren Versäumnisses wird die Erfüllung des betreffenden Teils/der relevanten Teile des Vertrags für den Zeitraum ausgesetzt, in dem das nicht zurechenbare Versäumnis andauert, ohne dass Crevel gegenüber dem Käufer für daraus resultierende Schäden verantwortlich oder haftbar ist.

Der Ausdruck „Höhere Gewalt“ bezeichnet und umfasst alle Umstände oder Vorkommnisse, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Crevel liegen (unabhängig davon, ob sie zum Zeitpunkt der Bestellung, Bestätigung oder Vereinbarung vorhersehbar waren oder nicht), aufgrund derer von Crevel vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Zu diesen Umständen oder Vorkommnissen zählen unter anderem: höhere Gewalt, Krieg, Bürgerkrieg, Terrorismus, Aufstände, Streiks, Brände, Überschwemmungen, Erdbeben, Arbeitskonflikte, Epidemien, behördliche Vorschriften und/oder ähnliche Handlungen, Frachtembargos, Nichtverfügbarkeit von etwaige erforderliche Genehmigungen, Lizenzen und/oder Genehmigungen, Ausfälle oder Verzögerungen von Lieferanten oder Subunternehmern und/oder die Unfähigkeit oder Undurchführbarkeit, Transport, Einrichtungen, Treibstoff, Energie, Arbeitskräfte, Materialien oder Komponenten zu sichern. Für den Fall, dass sich die höhere Gewalt über einen Zeitraum von drei (3) aufeinanderfolgenden Monaten erstreckt (oder für den Fall, dass Crevel vernünftigerweise davon ausgeht, dass sich die Verzögerung über einen Zeitraum von drei (3) aufeinanderfolgenden Monaten erstrecken wird), hat Crevel Anspruch darauf Sie können den Vertrag ganz oder teilweise kündigen, ohne dass Crevel gegenüber dem Käufer dafür haftbar ist. Crevel hat das Recht, die verfügbaren Produkte nach eigenem Ermessen auf die verschiedenen Kunden aufzuteilen und kann dementsprechend weniger Produkte an den Käufer verkaufen und liefern, als in der Bestellung, Bestätigung oder Vereinbarung von Crevel angegeben ist.

8. BESCHRÄNKTE GARANTIE UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS

  • Crevels einzige und ausschließliche Verpflichtung und das einzige und ausschließliche Recht des Käufers in Bezug auf Ansprüche in Bezug auf die Produkte beschränken sich nach Crevels Wahl entweder auf (a) den Ersatz oder die Reparatur eines fehlerhaften oder nicht konformen Produkts oder ( b) eine angemessene Gutschrift des Kaufpreises. Crevel verfügt über eine angemessene Frist für die Reparatur, den Ersatz oder die Gutschrift. Die nicht konformen oder fehlerhaften Produkte gehen in das Eigentum von Crevel über, sobald sie ersetzt oder gutgeschrieben wurden.
  • Ungeachtet des Vorstehenden hat Crevel keine Verpflichtungen, wenn sich herausstellt, dass der angebliche Mangel oder die Nichtkonformität auf Folgendes zurückzuführen ist: Missbrauch, Vernachlässigung, unsachgemäße Handhabung, Unfall, unsachgemäße Reparatur, Änderung, Modifikation, unsachgemäße Lagerung, unsachgemäßen Transport oder unsachgemäße Verwendung Handhabung der Produkte, nachdem die Gefahr des Verlusts der Produkte auf den Käufer übergegangen ist.
  • Der Käufer darf im Rahmen von Reklamationen zurückgegebene Produkte nur dann an die von Crevel benannte Einrichtung senden, wenn die Rücksendungen mit Crevels jeweils aktueller Richtlinie zur Genehmigung von Materialrückgaben übereinstimmen und von einem ordnungsgemäß ausgefüllten Formular zur Autorisierung von Materialrückgaben begleitet sind, das von Crevel ausgestellt wurde. Der Käufer trägt die Kosten für zurückgegebene Produkte, die sich nicht als fehlerhaft oder nicht konform erweisen, sowie für die damit verbundenen Fracht-, Prüf- und Bearbeitungskosten.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

  • KEINE PARTEIEN HAFTET GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI FÜR ENTGANGENEN GEWINN ODER ENTGANGENE EINSPARUNGEN, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, STRAFENDE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN Unabhängig davon, ob diese Schäden auf unerlaubter Handlung, Gewährleistung, Vertrag oder anderen Gründen beruhen JEGLICHE ANDERE RECHTSTHEORIE, SELBST WENN DIESE PARTEI INFORMIERT WURDE ODER IHR KENNTNIS IST, ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN. CREVEL ÜBERNIMMT IN KEINEM FALL HAFTUNG JEGLICHE SCHÄDEN, KOSTEN ODER AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER PRODUKTKONFORMITÄT ODER ANSPRÜCHE AUF VERLETZUNG DES GEISTIGEN EIGENTUMS, SEI ES FÜR DEN ERSATZ ODER RÜCKRUF VON PRODUKTEN ODER ANDERE KOSTEN, DIE DEM KÄUFER ENTSTEHEN, UND INSBESONDERE KOSTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VON DEN ENTSPRECHENDEN BEHÖRDEN VORGESEHENEN ENTFERNUNG ODER RÜCKRUF VON PRODUKTEN.  

10. VERTRAULICHKEIT

Mit Ausnahme der nicht vertraulichen Dokumentation, die dem Käufer zum Vertrieb mit einem entsprechenden Produkt zur Verfügung gestellt wird, erkennt der Käufer an, dass alle dem Käufer von Crevel offengelegten kommerziellen und finanziellen Informationen vertrauliche Informationen von Crevel sind. Der Käufer darf solche vertraulichen Informationen nicht an Dritte weitergeben und diese vertraulichen Informationen nicht für andere Zwecke als die zwischen den Parteien vereinbarten und in Übereinstimmung mit den hierin vorgesehenen Kauftransaktionen verwenden.

11. EINHALTUNG DER GESETZE

Jede Partei erklärt hiermit, dass sie ordnungsgemäß berechtigt ist, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuschließen, und sichert zu, dass sie in Bezug auf ihre Leistung im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen alle geltenden Gesetze einhalten wird.

Wenn die Lieferung von Produkten gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Erteilung einer Export- oder Importlizenz durch eine Regierung und/oder eine staatliche Behörde gemäß geltendem Recht oder einer geltenden Verordnung unterliegt oder aufgrund von Export- oder Importkontrollgesetzen oder anderweitig eingeschränkt oder verboten ist Gemäß den Vorschriften kann Crevel seine Pflichten und Rechte des Käufers in Bezug auf diese Lieferung aussetzen, bis die Lizenz erteilt wird bzw. für die Dauer dieser Einschränkung und/oder des Verbots, und Crevel kann sogar jeden Vertrag in Bezug auf diese Produkte kündigen, ohne dass dem Käufer gegenüber eine Haftung entsteht .

Darüber hinaus muss Crevel den Käufer unverzüglich darüber informieren, wenn eine Endbenutzererklärung erforderlich ist, und der Käufer muss Crevel auf erste schriftliche Anfrage von Crevel dieses Dokument zur Verfügung stellen. Wenn eine Einfuhrlizenz erforderlich ist, muss der Käufer Crevel unverzüglich darüber informieren und Crevel dieses Dokument zur Verfügung stellen, sobald es verfügbar ist.

12. Abtretung und Aufrechnung

Der Käufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Crevel keine Rechte oder Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer Vereinbarung abtreten. Der Käufer verzichtet hiermit auf sämtliche Rechte zur Aufrechnung bestehender und zukünftiger Ansprüche mit fälligen Zahlungen für Produkte, die gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen einer anderen Vereinbarung zwischen dem Käufer und Crevel verkauft werden, und verpflichtet sich, die hierin genannten Beträge ungeachtet etwaiger geltend gemachter Aufrechnungen zu zahlen vom Käufer oder in seinem Namen geltend gemacht werden. Crevel ist berechtigt, im Zusammenhang mit einer Fusion oder einem Kontrollwechsel alle Rechte oder Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen Vereinbarungen an seine verbundenen Unternehmen oder an Dritte abzutreten.

13. ANWENDBARES RECHT UND FORUM

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle Bestellungen, Bestätigungen und Vereinbarungen unterliegen den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem Verkaufsauftrag, einer Bestätigung oder einer Vereinbarung ergeben, sollen zunächst vom Käufer und Crevel durch Beratung und Verhandlung in gutem Glauben und im Geiste des gegenseitigen Verständnisses beigelegt werden. Alle Streitigkeiten, die nicht innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen ab dem Datum, an dem die betreffende Partei die andere Partei darüber informiert hat, auf diese Weise beigelegt werden, werden den Gerichten von Berlin, Bundesrepublik Deutschland, vorgelegt, wobei stets Crevel zuständig ist berechtigt, Klagen oder Verfahren gegen den Käufer bei jedem anderen zuständigen Gericht einzureichen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf gilt nicht für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Bestellungen, Bestätigungen oder Vereinbarungen. 

14. VERLETZUNG UND KÜNDIGUNG

Unbeschadet aller Rechte oder Rechtsbehelfe, die Crevel im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Vereinbarung oder des Gesetzes zustehen, kann Crevel durch schriftliche Mitteilung an den Käufer jede Vereinbarung oder Teile davon mit sofortiger Wirkung und ohne jegliche Haftung kündigen, wenn:

  • Der Käufer zahlt Crevel die Produkte nicht bei Fälligkeit;
  • Der Käufer akzeptiert die im Rahmen dieser Vereinbarung gelieferten konformen Produkte nicht;
  • Gegen den Käufer werden Insolvenz-, Konkurs- (einschließlich Sanierungs-), Liquidations- oder Liquidationsverfahren eingeleitet, unabhängig davon, ob sie vom Käufer freiwillig oder unfreiwillig eingereicht oder eingeleitet werden, ein Treuhänder oder Insolvenzverwalter über den Käufer ernannt wird oder eine Abtretung zugunsten der Gläubiger des Käufers erfolgt Käufer; oder
  • Der Käufer verstößt oder verstößt gegen eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder der Vereinbarung.
 

Bei Eintritt eines der oben genannten Ereignisse werden alle vom Käufer im Rahmen des Vertrags zu leistenden Zahlungen sofort fällig und zahlbar.

15. Teilbarkeit

Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen der Vereinbarung oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem zuständigen Gericht oder durch eine zukünftige Gesetzgebungs- oder Verwaltungsmaßnahme für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, beeinträchtigt diese Entscheidung oder Maßnahme nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit dieser Bestimmungen alle anderen Bestimmungen davon.

16. VERZICHT

Das Versäumnis einer der Parteien, Rechte oder Rechtsbehelfe aus einem Kundenauftrag, einer Bestätigung oder einem Vertrag oder aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuüben, oder eine Verzögerung bei der Ausübung, stellt keinen Verzicht darauf dar; Ebenso wenig schließt die einzelne oder teilweise Ausübung eines daraus entstehenden Rechts oder Rechtsmittels eine andere oder zukünftige Ausübung desselben oder die Ausübung eines anderen Rechts oder Rechtsmittels aus einem Kaufauftrag, einer Bestätigung oder einem Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem Gesetz aus.

17. HINWEISE

Alle Mitteilungen und Mitteilungen, die im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen müssen, bedürfen der Schriftform und gelten bei persönlicher Übergabe, bestätigter Faxmitteilung oder drei (3) Tage nach der Hinterlegung per Post im Heimatland der Partei mit vorausbezahltem Porto als zugestellt , per Einschreiben, Einschreiben erster Klasse oder gleichwertiger Post, adressiert an die Parteien an ihren im Kundenauftrag, in den Bestätigungen und/oder im Vertrag angegebenen Adressen. 

18. RECHTSANWALTSGEBÜHREN

Sollte es zu einer Streitigkeit über den Gegenstand eines Verkaufsauftrags, einer Bestätigung oder Vereinbarung oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen, sind der obsiegenden Partei in einem daraus resultierenden Rechtsstreit von der anderen Partei alle entstandenen angemessenen Anwaltsgebühren und -kosten zu erstatten.

19. BEZIEHUNG DER PARTEIEN

Die Parteien beabsichtigen, eine Beziehung zwischen dem Käufer und Crevel aufzubauen und sind als solche unabhängige Vertragspartner, wobei keine Partei als Vertreter oder gesetzlicher Vertreter der anderen befugt ist, im Namen der anderen eine ausdrückliche oder stillschweigende Verpflichtung einzugehen; es sei denn, in diesem Fall bittet der Käufer Crevel, die Lieferung der gekauften Produkte zu koordinieren. 

20. MODIFIKATIONEN UND ÄNDERUNGEN

Crevel behält sich das Recht vor, Änderungen oder Änderungen an diesen Bedingungen vorzunehmen

Bedingungen jederzeit. Solche Ergänzungen und Modifikationen wirken sich (1) auf alle Verkäufe aus

Bestellungen, Bestätigungen und Vereinbarungen, die sich auf solche geänderten oder modifizierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen, ab dem Datum dieser Verkaufsbestellung, Bestätigung oder Vereinbarung und (2) für jede bestehende Vereinbarung dreißig (30) Tage nach der Benachrichtigung über solche Ergänzungen oder Modifikationen durch Crevel Käufer, es sei denn, der Käufer hat Crevel innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen darüber informiert, dass er hiergegen Einspruch erhebt.

21. DEFINITIONEN

In dieser Vereinbarung haben die hierin definierten Begriffe die folgende Bedeutung:

„Vereinbarung“ jede Vereinbarung, die sich aus einem Kundenauftrag oder einer Auftragsbestätigung ergibt, sowie jede Vereinbarung, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Bezugnahme einbezieht;

„Bestätigung“ alle Annahmen, Bestätigungen oder Bestätigungen von Crevel zu einer Bestellung des Käufers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bestellungen des Käufers, die sich aus einer Preis- oder anderen Rahmenvereinbarung zwischen einem Käufer und Crevel ergeben;

„Produkte“ die von Crevel verkauften Produkte;

„Kundenauftrag“ alle Angebote und Verkaufsaufträge von Crevel an den Käufer;

„Crevel“ Crevel Europe, GmbH, eine deutsche Kapitalgesellschaft, eingetragen nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.